…eines Wochenplanes soll ermöglicht werden.
Üblicherweise ist mit Beginn einer neuen Periode die Bearbeitung des aktuellen 5-Wochen-Planes nicht mehr zulässig, da i.Allg. alle Schüler*innen ihre Pläne für die kommenden Wochen ausgedruckt haben bzw. online als diese fixiert annehmen.
Sollte es in Ausnahmefällen notwendig sein, einen Wochenplan im Nachhinein zu bearbeiten, so wurde nun folgender Weg implementiert:
- Beantragung der nachträglichen Bearbeitung bei der DIR
- DIR kann Bearbeitung genehmigen (oder nicht) und
- ein neues End-Datum vorgeben und
- eine Bemerkung dazu verfassen.
In der Praxis sieht dies – aus LEH-Sicht – wie folgt aus: